Digitale
Barrierefreiheit:
Inklusion gestalten – Menschen verbinden

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)
Digitale Barrierefreiheit ist bereits seit 2018 für bestimmte Webseiten, meist öffentliche Stellen, Pflicht. Die Regelungen werden bis zum 28.06.2025 auch für private Marktakteure ausgeweitet. Ziel ist die Inklusion von Menschen, die auf einen barrierefreien Zugang zur digitalen Welt angewiesen sind.

Das bedeutet, dass sämtliche Informationen und Funktionen so ausgelegt werden, dass möglichst alle Nutzer*innen, auch solche mit Behinderungen und beeinträchtigtem Hör-, Seh- und Sprachvermögen, darauf zugreifen können.

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Inhaltsskalierung
Animation stoppen
Dunkler Kontrast
Hohe Sättigung
Leichter Kontrast
Links hervorheben
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Töne stummschalten
GESETZT

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt zum ersten Mal auch private Marktakteure in die Pflicht, die Barrierefreiheit ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das BFSG richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union anbieten.

REGELN & RICHTLINIEN

Regeln & Richtlinien für barrierefreie Online-Präsenzen

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen Onlineshops, Buchungssysteme und Websites, auf denen elektronischer Geschäftsverkehr abgewickelt wird, barrierefrei sein.

Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind nicht vom BFSG betroffen.

Hier ein Überblick darüber, welche Webseiten das BFSG betrifft:

Online-Shops:
Ob du nun Krawatten, Software oder Zigarren an Verbraucher:innen verkaufst – dein Shop muss ran. Das BFSG verlangt, dass jeder Schritt vom Stöbern bis zum Bezahlen barrierefrei ist.

Finanz- und Kreditinstitute:
Vom Online-Banking bis zur Kreditberatung muss alles barrierefrei sein. Kontostand checken, Überweisungen tätigen, Kredite beantragen – jeder Kunde soll das selbstständig können. Sichere Authentifizierung muss dabei trotzdem gewährleistet sein.

Reisebranche:
Flüge, Hotels, Mietwagen buchen – der gesamte Reiseplanungsprozess muss zugänglich sein.
Das gilt auch für Hotels mit mehr als 10 Beschäftigten und einem Umsatz größer als 2 Mio EUR

Telekommunikations-Anbieter:
Tarife vergleichen, Verträge abschließen, Support anfragen – all das muss barrierefrei gestaltet sein.

Gesundheitswesen:
Ärztin oder Arzt, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit einer Praxiswebsite, Krankenhäuser, Kliniken etc . ist vorgeschrieben, dass Ihre Website ab diesem Zeitpunkt die Kriterien der Barrierefreiheit Level AA, besser AAA erfüllen muss.

Empfehlung:
Sowohl in Österreich (hier das BaFG) als auch in Deutschland werden am 28. Juni 2025 in Kraft gesetzt.
Um Geldbußen (in Österreich bis zu 80.000 EUR und in Deutschland (zwischen 10.000 und 100.000 EUR) zu vermeiden bzw. Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, wird eine generelle Umsetzung empfohlen.

„Für 100 % der User ist Barrierefreiheit hilfreich, für 30 % notwendig, für 10 % ist sie unerlässlich.“

Quelle: Aktion Mensch

Digitale Barrierefreiheit – für wen und warum?

Eine barrierefreie Webseite sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Chance gesehen werden, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Eine zugängliche Webseite erhöht die Reichweite, stärkt das Image eines Unternehmens und trägt zu einer inklusiven Gesellschaft bei. Zudem profitieren Suchmaschinen und mobile Nutzer von der besseren Struktur und Bedienbarkeit. Barrierefreiheit ist also nicht nur ethisch richtig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

#

Menschen
mit Sehschwäche

#

Gehörlose

#

Taube und
schwerhörige
Menschen

#

Menschen mit
Konzentrationsschwäche

#

Personen, die nicht
Muttersprachler sind

#

Menschen
mit geringer
Lesekompetenz

ANFORDERUNGEN

Die Anforderungen digitaler Barrierefreiheit im Detail

Produkte und Dienstleistungen sind dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen bzw. Einschränkungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Informationen sollten grundsätzlich über das Zwei-Sinne-Prinzip zur Verfügung gestellt werden, also über zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten zugänglich sein.
Es müssen Alternativen zu visuellen, auditiven, gesprochenen oder taktilen Elementen angeboten werden.
Die weitreichenden Anforderungen an die Gestaltung von Webseiten oder Apps betreffen Gestaltungselemente wie Texte, Farben, Farbkontraste, Schriftgrößen, Zeilenabstände und Bilddarstellungen.
ZUGÄNGLICHKEIT

4 gute Gründe für
Barrierefreiheit im Web

Ihr Angebot für alle

Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie auf Dauer mehr Menschen und erweitern somit Ihre Zielgruppe.

Durchdachte Usability

Durch eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit wird sichergestellt, dass sich die Webseite gut bedienen lässt und das Angebot auch wirklich beim User ankommt.

Gut für SEO

Google belohnt barrierefreie, also nutzerfreundliche Webseiten mit einem vorteilhafteren Platz im Ranking. Digitale Barrierefreiheit ist also gleichzeitig suchmaschinenfreundlich. Wenn der Content gut verständlich für sehbehinderte Menschen aufbereitet wird, profitieren davon auch Suchmaschinen-Crawler und die Website kann besser indexiert werden.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Wer die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt, umgeht weitreichende Sanktionen und Bußgelder.

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BARRIEREFREIHEIT

Merkmale barrierefreier Webseiten

01
gut verständliche, beschriftete Grafiken/Illustrationen
02
gut verständlicher Sprachstil und Satzbau
03
Vermeidung von Fremdwörtern
04
ausreichender Kontrast beim Design, auch relevant bei Rot-Grün-Sehschwäche
05
keine Information oder Funktion ist ausschließlich farblich gekennzeichnet
06
für Screenreader optimierter Code und Website-Inhalte
07
barrierefreie Formulare
08
Bilder mit Alt-Texten
09
Videos mit Untertiteln
10
gut lesbare Schriftgröße von mindestens 16 px
11
gute Bedienbarkeit der Webseite für Desktop und Mobilgeräte
12
alle wichtigen Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich
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